Kostennote

Folgende Kosten werden den Auftraggebern in Rechnung gestellt:

Besichtigung, Ermittlung, Ausarbeitung

 

Euro/Std. 80,00
Wege- und Wartekosten

Euro/Std. 80,00

 

Sonst. Schreibarbeiten

Euro/Std. 80,00

 

Kilometerpauschale

Euro/km 0,70

 

Schreibauslagen, Fotos, Porto, Telefonkosten, etc.

 

Nach Aufwand

 

Weitere Reisekosten (Bahn, Flug, Taxi, Hotel, etc.)

 

Nach Aufwand/ Beleg

Kosten für hinzugezogene Sachverständige

 

Nach Aufwand/ Beleg
Zuschläge auf den Stundensatz für:      

Arbeiten in der Zeit von 18:00 bis 22:00 Uhr

 

                       50%

Arbeiten in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr

 

                    100%

An Samstagen von 06:00 bis 18:00 Uhr

 

                      50%

An Sonn-+Feiertagen

 

                   100%
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzl. MwSt.

 

      Aktuell 19%

Fälligkeit:

Sofort nach Rechnungsstellung, spätestens innerhalb 14 Tage, ohne Abzüge.

 

 

Achtung! 

Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass der Auftraggeber sämtliche Kosten zu tragen hat, die dem Sachverständigen dadurch entstehen, dass er bei einer gerichtlichenLadung sein schriftliches Gutachten mündlich erläutern muss. Folgende Kosten wie Anreise, Abreise, Reisekosten, Übernachtungskosten, Wartezeiten und Arbeitszeiten die nicht über die JVEG bzw. der in dem Land der gerichtlichen Vorladung geltenden Vergütungssätze des jeweiligen Gerichtes abgedeckt sind zählen dazu. Dabei gelten die normalen, vorgenannten Sachverständigenkosten.

 

Cookie Consent mit Real Cookie Banner