Folgende Kosten werden den Auftraggebern in Rechnung gestellt:
Besichtigung, Ermittlung, Ausarbeitung
| Euro/Std. 80,00 |
Wege- und Wartekosten | Euro/Std. 80,00
|
Sonst. Schreibarbeiten | Euro/Std. 80,00
|
Kilometerpauschale | Euro/km 0,70
|
Schreibauslagen, Fotos, Porto, Telefonkosten, etc.
| Nach Aufwand
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Weitere Reisekosten (Bahn, Flug, Taxi, Hotel, etc.)
| Nach Aufwand/ Beleg |
Kosten für hinzugezogene Sachverständige
| Nach Aufwand/ Beleg |
Zuschläge auf den Stundensatz für: | |
Arbeiten in der Zeit von 18:00 bis 22:00 Uhr
| 50% |
Arbeiten in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr
| 100% |
An Samstagen von 06:00 bis 18:00 Uhr
| 50% |
An Sonn-+Feiertagen
| 100% |
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzl. MwSt. |
Aktuell 19% |
Fälligkeit: Sofort nach Rechnungsstellung, spätestens innerhalb 14 Tage, ohne Abzüge. |
Achtung! |
Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass der Auftraggeber sämtliche Kosten zu tragen hat, die dem Sachverständigen dadurch entstehen, dass er bei einer gerichtlichenLadung sein schriftliches Gutachten mündlich erläutern muss. Folgende Kosten wie Anreise, Abreise, Reisekosten, Übernachtungskosten, Wartezeiten und Arbeitszeiten die nicht über die JVEG bzw. der in dem Land der gerichtlichen Vorladung geltenden Vergütungssätze des jeweiligen Gerichtes abgedeckt sind zählen dazu. Dabei gelten die normalen, vorgenannten Sachverständigenkosten.